Das Wichtigste vorweg: Seit dem 1. Januar 2020 sind Kinder für ihre Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro unterhaltspflichtig. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes, auf das Einkommen des Schwiegersohns oder der Schwiegertochter kommt es dabei nicht an. Die Pflege im Heim ist meist teuer. Eine Pflegeversicherung, die Rente oder das Ersparte reichen oftmals nicht aus.…