Wer ein Eigenheim in Form eines Hauses oder einer Wohnung besitzt und dieses barrierefrei umbauen möchte, kann dafür die Förderung der KfW-Bankengruppe beantragen. Der so genannte „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ mit der Förderprogramm-Nr. 455 unterstützt vor allem Eigentümer, die den Wohnraum selbst nutzen. Beantragen können ihn aber auch Personen, die beabsichtigen, umgebauten Wohnraum zu kaufen.
Wichtig für Käufer: Stellen Sie Ihren Antrag auf Investitionszuschuss unbedingt vor dem Abschluss des Kaufvertrags. Es muss sich bei dem umgebauten Wohnraum um den Ersterwerb des Objekts handeln und die Kosten der Umbaumaßnahmen müssen gesondert im Kaufvertrag ersichtlich sein. Die Bauabnahme der Maßnahme darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Für den barrierefreien Umbau können Privatpersonen eine Förderung bis zu einer Höhe von 6.250 Euro pro Wohnung erhalten. Sie können sogar mehrere Maßnahmen miteinander kombinieren. Gefördert werden u. a. Maßnahmen:
- im Wohnumfeld (z. B. die Zuwege zum Gebäude),
- zur Reduzierung von Barrieren an Treppen,
- zur Umgestaltung der Raumaufteilung,
- zum Abbau von Schwellen
- oder zur Gestaltung eines barrierefreien Bades.
Kombination mit dem Zuschuss der Stadt Stuttgart
Grundsätzlich können Sie den KfW-Investitionszuschuss mit öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die gesamte Förderhöhe darf jedoch die Kosten der Maßnahme nicht übersteigen und Sie müssen einen Fachmann mit dem Umbau beauftragen. Ist die Förderung genehmigt worden, haben Sie 36 Monate Zeit, um die Umsetzung der Maßnahme bei der KfW nachzuweisen.
Die Stadt Stuttgart fördert zwischen 60 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, aber maximal 10.000 Euro pro Maßnahme und 30.000 Euro pro Wohnraum.
Förderfähige Maßnahmen sind z. B.:
- Individuelle Wohnraumanpassungen, wie Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon und der Einbau eines Aufzugs.
- Barrierefreie und altersgerechte gestaltete Außenanlagen von Wohngebäuden, wie die stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe oder die Installation eines elektrischen Türantriebs.
Bei Außenanlagen sind es 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Eigenanteils, bei Sanierungs‐ und Modernisierungsmaßnahmen gilt eine pauschale Förderung von 3.000 Euro pro Wohnraum. Unsere qualifizierten Wohnberater*innen in Stuttgart beraten Sie gerne dazu und welche weiteren Zuschüsse Sie dafür nutzen können.
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