Damit Senioren und Seniorinnen möglichst lange selbstständig leben können, müssen das Eigenheim oder die eigene Wohnung ggf. barrierefrei umgebaut werden. Wir von Wohnvielfalt e.V. haben auf unseren Seiten ja bereits mehrfach über die verschiedenen Möglichkeiten von kleinen Alltagshelfern bis hin zu größeren Umbauten berichtet und informiert. Da insbesondere aufwändigere Wohnraumanpassungen schnell ins Geld gehen können, haben Sie und Ihre Angehörigen Anspruch auf verschiedene Fördertöpfe.

Wird eine ambulante Pflege durch die oben genannten Umbauten erst ermöglicht bzw. werden pflegerische Tätigkeiten durch eine geeignete Maßnahme erheblich erleichtert, bezuschussen Pflegekassen nach § 40 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit einmalig max. 4.000 Euro. Ändert sich der Pflegebedarf oder Sie benötigen weitere Umbauten in Ihrem Zuhause, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Grundvoraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist ein durch die Pflegekasse anerkannter Pflegegrad. Darüber hinaus haben für Sie die drei wichtigsten Kriterien zusammengefasst, von denen mindestens eine für eine Bezuschussung erfüllt sein muss:

  1. Durch die Maßnahmen wird die häusliche Pflege erst ermöglicht.
  2. Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. die Pflegepersonen.
  3. Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen.

Um welche Umbaumaßnahmen geht es?

Vor allem im Bad und an Treppen lauern Gefahren. Stürze drohen und die Unsicherheit in den eigenen vier Wänden wächst. Da Umbauten in diesen Gefahrenbereichen, also z. B. ein Treppenlift oder ein Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, dem Bewohner oder der Bewohnerin wieder viel Selbstständigkeit und Sicherheit zurückgeben, gleichzeitig den Angehörigen oder dem Pflegepersonal im Pflegefall die Pflege erleichtern, werden solche Maßnahmen bezuschusst.

Übrigens: Wenn bei der Bezuschussung von „einer Maßnahme“ die Rede ist, ist das leicht missverständlich. Die Pflegeversicherung versteht darunter alle Maßnahmen, die zum selben Zeitpunkt beantragt werden. Daher kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, mehrere notwendige Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchzuführen, um dafür wiederholt Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Unsere professionellen Wohnberater*innen mit dem Schwerpunkt Demenz bieten Ihnen in Stuttgart gerne eine persönliche Beratung in Ihrem Wohnumfeld an.

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